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Probefahrten-FAQ

Darf ich mit dem zur Probefahrt ausgesuchten Auto in den Urlaub fahren?

Eine Probefahrt dient in erster Linie dazu, ein Auto näher kennen zu lernen, sein Fahrverhalten, den Komfort und das persönliche Fahrgefühl zu prüfen, damit man nicht in das falsche Fahrzeug investiert. Probefahrten sind nicht die günstige Alternative zum kostspieligen Leihwagen. Trotzdem gilt: Erlaubt ist, was vereinbart wurde. Je hochwertiger der Neuwagen und je fester das Kaufinteresse, desto mehr ist in der Regel möglich. So kann man als interessierter Kunde durchaus mal einen hochpreisigen Sportwagen ein Wochenende testen und damit in den Kurzurlaub düsen. Beim Kauf eines Kleinwagens dürfte sich dies für den Händler aber nicht rentieren. Generell gilt aber immer, fair ist, was vorher abgesprochen wurde. Wenn Sie ein Stammkunde sind und der Händler sich ausrechnet, dass Sie vermutlich bald ein teures, neues Auto kaufen werden, wird er Ihnen sicher gern ein Probefahrzeug für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen.


Während der Probefahrt testen Sie das Auto am besten in verschiedenen Fahrsituationen, wie z.B. im Stadtverkehr, auf der Autobahn und auf der Landstraße. Geben Sie nicht nur Gas, sondern nehmen Sie ruhig auch einmal eine langsame Huckelpiste. So merken Sie schnell, ob am Auto etwas wackelt oder ächzt. Am besten überlegen Sie sich vorher schon eine konkrete Strecke und fahren nicht einfach drauf los. Nehmen Sie zudem einen Beifahrer und sofern vorhanden, die Kinder mit. So merken Sie schnell, ob der Platz reicht und können direkt die Eindrücke Ihrer Mitfahrer sammeln. Ihr Beifahrer ist im Idealfall mit Zettel und Stift ausgerüstet und notiert die Vor- und Nachteile des Wagens. Es empfiehlt sich ebenfalls, typisches Ladegut dabei zu haben (welches das Fahrzeug aber nicht beschädigen oder verschmutzen sollte). Auf diese Weise merken Sie schnell, wie viel Sie im Alltag transportieren können. Wenn Sie häufig einen Dachgepäckträger verwenden, bringen Sie diesen an. Achten Sie dabei aber darauf, das Auto nicht zu verkratzen. Nur Not bitten Sie den Händler, Ihnen bei der Anbringung zu helfen. Vergessen Sie nicht, während der Probefahrt zu prüfen ob das Auto in Ihre Garage passt. Die Überraschung wäre später groß.

Muss ich das Auto nach einer Probefahrt wieder komplett reinigen, auch wenn nur kleine Gebrauchsspuren da sind?

Sie können davon ausgehen, dass kein Händler von Ihnen verlangen wird, das Auto nach der Probefahrt zu reinigen. Es sei denn, es sieht aus als hätten Sie damit die Dakar-Ralley hinter sich gebracht. Normale Verschmutzungen, wie sie im Straßenverkehr entstehen, müssen Sie nicht beheben. Vermutlich wird auch kein Händler auf die Idee kommen, das von einem kaufinteressierten Kunden zu fordern, will er noch ein Fahrzeug an den Mann bringen. Der bei der Probefahrt entstandene gute Eindruck wäre dahin. Trotzdem empfiehlt sich, in der Vereinbarung zur Probefahrt schriftlich festzuhalten, wer das Auto nach der Probefahrt reinigt und wieder auftankt.

Worauf muss ich verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich achten, wenn ich eine Probefahrt mache?

Bei einer Probefahrt gilt die Straßenverkehrsordnung selbstverständlich genauso, wie bei jeder anderen Autofahrt. Natürlich müssen Sie die Verkehrsregeln einhalten und dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren. Auch wenn Sie geblitzt werden, sind Sie als Fahrer identifizierbar und müssen mit den selben Konsequenzen rechnen, wie in Ihrem eigenen Auto. Fahren Sie deshalb immer besonders vorschriftsmäßig. Die Beschleunigung des Wunschfahrzeugs testen Sie am besten auf einer Autobahn und nicht in der Stadt.


Vor einer Probefahrt vergewissern Sie sich, dass das Auto vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist. Schließen Sie mit dem Händler eine schriftliche Vereinbarung, in der steht, wer das Auto fahren darf und wer bei Unfall oder Diebstahl die Kosten trägt. Informieren Sie sich über die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung im Versicherungsfall, die von Ihnen aufgebracht werden müsste.

Wichtig: Lassen Sie niemanden das Probefahrzeug fahren, der nicht beim Händler als Fahrer angemeldet ist. Sie laufen bei einem Unfall Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Dann müssen Sie ggf. auch für Schäden aufkommen, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Auch der nicht registrierte Fahrer läuft Gefahr hohen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein.